Ambiente News 241

Einhaltung der Grenzwerte auf Feuerstätten

Als Besitzer einer Kleinfeueranlege müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Anlage die Abgasnorm und den Wirkungsgrad gemäß der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BlmSchV9) einhält. Bei der nächsten Prüfung durch Ihren zuständigen Schornsteinfeger müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Kaminanlage diese Grenzwerte einhält.
Eine interessante Möglichkeit, dies vorab zu überprüfen, ist eine Terminvereinbarung bei der Breidenbach GmbH, wo Sie kompetent beraten werden.